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Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Die BAK begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp e. Er sei geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können. Der Entwurf greife wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert hätten.
Die BAK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf einen Widerpsruch im GEG zur Bewertung von der Energieerzeugung durch gebäudenaher Photovoltaik aufmerksam gemacht. 65% eines Gebäudes sollen mit erneuerbarer Energie erzeugt werden. Gebäudenahe PV gehört derzeit regulatoriusch allerdings nicht dazu.
Die BAK begrüßt die Verdopplung der förderfähigen investitionssumme bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), sieht aber die ständigen und teilweise kurzfristigen Änderungen in den Förderprogrammen kritisch.
Alles berufspolitischen Positionen sind auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer zu finden: www.bak.de
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von 137.153 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer sind die 16 Architektenkammern der Länder.